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General Terms & Conditions
Stand Februar 2025
1. Anwendungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden “AGB”) finden Anwendung auf Bestellungen, Verkäufe und Lieferungen von Waren, die im Webshop („Ware“) der POWERUP GmbH, FN 455578v, Sportplatzweg 2,
6135 Stans („Verkäufer“) angeboten und vertrieben werden. Der Käufer anerkennt diese AGB mit der Bestellung. Von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.
b) Dem Verkäufer bleibt die Änderung dieser AGB vorbehalten. Für den Verkauf und die Lieferung von Waren gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers geltenden AGB.
2. Bestellungen, Bestellbestätigung und Auftragsbestätigung
a) Die im Webshop des Verkäufers abgebildeten Waren und Preisangaben stellen eine Einladung an den Käufer dar, ein verbindliches Angebot über den Erwerb der Ware an den Verkäufer zu richten („Bestellung“). Der Käufer gibt ein verbindliches Angebot ab durch das Platzieren von Waren im virtuellen Warenkorb, das Durchlaufen des Bestellvorgangs und das Betätigen der Schaltfläche „Jetzt kaufen“. Bestellungen des Käufers sind für die Dauer von 14 (vierzehn) Tagen verbindlich. Soweit sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Verkäufer berechtigt, dieses Angebot innerhalb der oben genannten Frist ab Zugang per E-Mail oder per Post anzunehmen; maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang unserer Erklärung beim Käufer.
b) Der Verkäufer wird dem Käufer an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung senden, dass die Bestellung beim Verkäufer eingelangt ist („Bestellbestätigung“). Diese Bestellbestätigung stellt nicht die Annahme der Bestellung des Käufers dar, sondern bestätigt bloß das Einlangen des Angebots der Käuferin. Es steht dem Verkäufer frei, die Bestellung des Käufers zur Gänze oder teilweise ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen.
c) Die Bestellung des Käufers wird seitens des Verkäufers angenommen, indem die Annahme der Bestellung explizit durch den Verkäufer erklärt wird („Auftragsbestätigung“). Der Kaufpreis und die jeweiligen Waren sind in der Auftragsbestätigung spezifiziert. Mit Zugang der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag über den Verkauf und die Lieferung der Ware zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande.
d) Spezifikationen (zB Maße, Gewichte) sind nicht Vertragsinhalt, soweit sie nicht ausdrücklich in der Beschreibung der Ware als verbindlich bezeichnet werden. Der Verkäufer behält sich Änderungen der Spezifikationen der Waren vor, die zur Einhaltung gesetzlicher Erfordernisse notwendig sind, soweit durch diese Änderungen keine Verschlechterung der Ware hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftreten.
3. Preise
Alle angezeigten Preise verstehen sich exklusive Steuern, Zölle und Transportkosten und basieren auf Lieferung “AB WERK” gemäß den jeweils geltenden Incoterms, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird.
4. Steuern und Abgaben
a) Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist der Verkäufer für die Steuern des Verkäufers (Körperschafts- und Individualsteuern, die dem Verkäufer auferlegt werden) verantwortlich und hat diese direkt zu zahlen. Wenn der Käufer die Steuern des Verkäufers aufgrund steuerrechtlicher Vorgaben abzieht oder einbehält, muss er innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Aufforderung durch den Verkäufer offizielle Quittungen der zuständigen Regierungsbehörde für jede abgezogene oder einbehaltene Steuer des Verkäufers vorlegen.
b) Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Verkäufers einen für die Steuer- oder Zollbehörden akzeptablen Nachweis der Steuer- oder Abgabenbefreiung zu erbringen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer kostenlos ein Exportkonnossement oder eine Kopie des entsprechenden Transportdokuments zur Verfügung zu stellen, aus dem der Transport zum Lieferort hervorgeht. Der Käufer ist für alle anfallenden Steuern des Käufers verantwortlich und hat diese bei Fälligkeit direkt zu zahlen, und alle Zahlungen, die der Käufer an den Verkäufer zu leisten hat, erfolgen in voller Höhe des Vertragspreises, frei von allen Abzügen und Einbehalten von Steuern des Käufers. Wenn der Käufer Steuern vom Käufer abzieht oder einbehält, hat der Käufer zusätzliche Beträge an den Verkäufer zu zahlen, damit die vom Verkäufer tatsächlich erhaltenen Beträge abzüglich der abgezogenen oder einbehaltenen Steuern dem vollen Betrag des Vertragspreises entsprechen. Der Käufer hat dem Verkäufer auf Verlangen offizielle Quittungen der zuständigen Regierungsbehörde für die abgezogenen oder einbehaltenen Käufersteuern zur Verfügung zu stellen. Wenn der Verkäufer gesetzlich verpflichtet ist, Steuern einzuziehen und zu überweisen oder zu zahlen, hat der Käufer unverzüglich nach Vorlage der Rechnung des Verkäufers für diese Steuern einen Betrag in der Währung der Rechnung des Verkäufers zu zahlen, der dem US-Dollar-Wert dieser Steuern des Käufers entspricht.
5. Lieferung, Verlustrisiko, Eigentumsübergang
a) Der Verkäufer liefert Ware FREI FRACHTFÜHRER (FCA) Anlage oder Lager des Verkäufers (ohne Export) oder FREI FRACHTFÜHRER (FCA) Exporthafen (bei Export) (Incoterms 2010) oder AB WERK („Lieferung“). Das Verlustrisiko geht vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald (i) die Lieferung oder (ii) der Versand an das Lager erfolgt ist. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Das Eigentum geht mit vollständiger Bezahlung der Ware auf den Käufer über. b) Die Lieferung ist erfüllt:
i) Für Lieferungen AB WERK: mit Absendung der Lieferbereitschaftsmitteilung.
ii) Für Lieferungen FREI FRACHTFÜHRER: bei Übergabe der Ware an den ersten Spediteur oder den ersten Frachtführer.
Bei nicht vom Verkäufer verschuldetem Lieferverzug gilt die Lieferung mit der Mitteilung des Verkäufers an den Käufer, dass die Waren zur Abholung bereit sind, als abgeschlossen.
c) Wenn der Käufer die Ausfuhr oder den innergemeinschaftlichen Versand veranlasst, wird er dem Verkäufer den Nachweis über die Ausfuhr oder den innergemeinschaftlichen Versand erbringen, der von den zuständigen Steuer- und Zollbehörden akzeptiert wird.
d)Alle Umstände außerhalb der Einflussnahme der Parteien (Käufer & Verkäufer), z.B. höhere Gewalt, unvorhersehbare Liefer- oder Produktionsausfälle, behördliche Maßnahmen, Verzögerungen bei Transport und Verzollung, Transportschäden, Mängel bei wesentlichen Produktionsteilen und Arbeitsstreitigkeiten verlängern die Lieferzeit für die Dauer dieser Beeinträchtigung. Der Verkäufer wird den Käufer, sofern möglich, über die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung informieren.
6. Aussetzung der Lieferung
Der Verkäufer kann die Lieferung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer aussetzen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen trotz schriftlicher Aufforderung nicht vertragsgemäß binnen 10 Werktagen nachkommt. Alle Kosten, die dem Verkäufer aufgrund einer solchen Aussetzung entstehen, gehen nach Vorlage der Rechnung des Verkäufers zu Lasten des Käufers.
7. Mängelrüge und Gewährleistung
a) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch fünf Arbeitstage nach Erhalt der Ware, schriftlich an den Verkäufer zu melden.
b) Mit Ausnahme von überholten oder reparierten Shortblock- oder Longblock-Motoren übernimmt der Verkäufer zu den in diesem Artikel 7 festgelegten Bedingungen die Gewährleistung für einwandfreies Material und sachgemäße Verarbeitung für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Lieferung oder maximal achtzehn (18) Monate ab Lieferbereitschaftsmitteilung gegenüber dem Käufer, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
c) Die Gewährleistungsfrist für überholte oder reparierte Shortblock- oder Longblock-Motoren beträgt zwölf (12) Monate ab dem Datum der Wiederinbetriebnahme bzw. dreizehn (13) Monate für Lieferungen innerhalb Europas oder maximal vierzehn (14) Monate für Lieferungen außerhalb Europas.
d) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden an den gelieferten Waren aufgrund von(i) üblichem Verschleiß von Teilen, deren gewöhnliche Abnutzungsdauer kürzer als die Gewährleistungsfrist ist und(ii) unsachgemäßer Montage oder Wartung, Fahrlässigkeit oder sonstiger unsachgemäßer Anwendung durch den Käufer.
Von der Gewährleistung weiters ausgeschlossen sind Betriebsstoffe und Wartungsmaterial wie Filter, Schmiermittel, Zündkerzen, abgas- und gasberührte Teile, etc.
e) Voraussetzungen für den Anspruch des Käufers auf Gewährleistung sind:
(i) sachgemäße Lagerung, Gebrauch und Wartung/Instandhaltung der gelieferten Ware durch den Käufer und von ihm beauftragten Dritten unter strikter Einhaltung der Anweisungen des Verkäufers;
(ii) ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen durch den Käufer;
(iii) schriftliche Mängelanzeige an den Verkäufer;
f) Die Gewährleistung ist nach dem freien Ermessen des Verkäufers auf Austausch oder Verbesserung der Ware beschränkt. Austausch und Verbesserung von Waren lösen keine neue Gewährleistungsfrist aus. Die beanstandete Ware muss dem Verkäufer kostenfrei nach 6135 Stans, Sportplatzweg 2, Austria übermittelt werden.
8. Schadenersatz und Vertragsanfechtung
a) Die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung ist zudem für reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Schäden Dritter, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.
Die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit obliegt dem Käufer.
b) Die Anweisungen des Verkäufers für die gelieferten Waren sind unbedingt vom Käufer einzuhalten. Der Verkäufer haftet nicht bei Nichteinhaltung dieser Anweisungen oder behördlicher Auflagen.
d) Ansprüche aus Schadenersatz gegenüber dem Verkäufer erlöschen binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
e) Die Anfechtung des Vertrags durch den Käufer (zB wegen Irrtums) ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen.
9. Zahlungsbedingungen
a) Die über den Webshop bestellten Waren werden mit Rechnungslegung durch den Verkäufer und gemäß der hierin genannten Zahlungsfrist zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen erfolgen per Überweisung oder mit Akkreditiv.
b) Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Euribor – sofern dem Verkäufer nicht höhere Kosten entstehen– mindestens jedoch 10% p.a. der offenen Beträge verrechnet. Das Recht des Verkäufers, aufgrund des Zahlungsverzugs vorzeitig vom Vertrag zurückzutreten bleibt davon unberührt. Sofern der Verkäufer ein Inkassobüro, einen Rechtsanwalt oder sonstige Dritte mit der Eintreibung offener Forderungen beauftragt, gehen alle Inkassogebühren (insbesondere Rechtsanwaltskosten) zu Lasten des Käufers.
Wechsel und Schecks werden nicht an Zahlung akzeptiert. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Zahlungsforderungen des Verkäufers aufzurechnen. Soweit gesetzlich zulässig, sind Zurückbehaltungsrechte des Käufers ausgeschlossen.
c) Gerät der Käufer mit Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug, ist der Verkäufer – unbeschadet sonstiger Ansprüche – berechtigt, die Lieferung bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzuhalten oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatzansprüche (insbesondere wegen Nichterfüllung) geltend zu machen.
In diesem Fall wird die vom Verkäufer einzuhaltende Lieferzeit um die Dauer des Verzugs des Käufers verlängert. Im Falle des Rücktritts des Verkäufers hat der Käufer bereits gelieferte Waren auf seine Kosten und Gefahr an den Verkäufer zurückzusenden. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware beim Käufer auf seine Kosten und Gefahr abzumontieren und abzutransportieren. Der Käufer kann in diesem Fall keinerlei Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Käufer behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht an den Liefergegenständen vor. Bei etwaigen Verstößen des Käufers gegen den Vertrag, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, entsprechend zu warten. Der Käufer ist verpflichtet, seine Kunden schriftlich über diesen Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen. Im Falle der Weiterveräußerung von Liefergegenständen des Verkäufers durch den Käufer an Dritte, ist die Kaufpreisforderung des Käufers in der Höhe der offenen Forderung des Verkäufers an den Verkäufer abzutreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
11. Datenschutz
Der Verkäufer ist berechtigt im Einklang mit der DSGVO, personenbezogene Daten des Käufers im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen. Weitergehende Informationen zum Datenschutz sind abrufbar unter Datenschutzerklärung | PowerUp – Parts for Gas-engines.
12. Vertrauliche Informationen
a) Der Käufer hat möglicherweise Zugriff auf Informationen, die für den Verkäufer vertraulich sind (“vertrauliche Informationen”). Vertrauliche Informationen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, technische oder geschäftliche Daten, Unterlagen oder Kenntnisse/Know-How, technische und sonstige Spezifikationen betreffend die Ware sowie alle Informationen, die eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind.
b) Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen, wenn diese:
(i) durch fehlende Handlung oder Unterlassung des Käufers öffentlich zugänglich sind oder werden;
(ii) sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz des Käufers befinden und vom Käufer weder direkt noch indirekt vom Verkäufer erhalten worden sind;
(iii) dem Käufer von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung rechtmäßig offengelegt werden; oder
(iv) eigenständig vom Käufer entwickelt worden sind.
c) Der Käufer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Bekanntwerden vertraulich zu behandeln. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er vertrauliche Informationen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, in keiner Form Dritten zur Verfügung stellt oder vertrauliche Informationen für andere Zwecke als die Durchführung des Vertrags verwendet. Der Käufer verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen von seinen Mitarbeitern, Vertretern oder Vermittlern nicht unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Verpflichtungen offengelegt oder verbreitet werden.
13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
a) Die Rechtsbeziehungen mit dem Käufer unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Stans, Österreich, sofern nicht im Einzelnen eine abweichende Regelung vorgesehen ist.
b) Für alle Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von Euro 100.000,–, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, wird das für den Sitz des Verkäufers örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anzurufen.
c) Alle Streitigkeiten über einem Streitwert von Euro 100.000,–, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden nach den Regeln der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von drei ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Soweit die Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer keine Regelungen enthält, gilt für das Schiedsverfahren österreichisches Verfahrensrecht. Ort des Schiedsverfahrens ist Innsbruck, Österreich. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch.
d) Für die Feststellung des maßgeblichen Streitwerts sind die jeweils geltenden Bestimmungen des österreichischen Zivilverfahrensrechts maßgeblich.
14. Sonstige Bestimmungen
a) Der Verkäufer ist berechtigt, angebotene Materialien durch gleichwertige zu ersetzen und Änderungen vorzunehmen.
b) Der Käufer darf aus dem Vertrag resultierende Rechte und Pflichten nicht ohne schriftliche Zustimmung durch den Verkäufer auf Dritte übertragen oder abtreten.
c) Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der aufgrund dieser Bestimmungen abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
d) Alle Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers und gelten nur im Einzelfall, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.